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ABRECHNUNG

ABRECHNUNG

OSTEOPATHIE

Osteopathie ist prinzipiell eine Selbstzahlerleistung.

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen:
Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich mittlerweile an den Behandlungskosten einer osteopathischen Behandlung.

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld der Erstbehandlung, in welchem Umfang Ihre Kasse Sie unterstützt.
Nach der letzten Behandlung müssen die Kosten zuerst von Ihnen übernommen werden und im Anschluss können Sie diese bei Ihrer Kasse einreichen. 

Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen und deren Kostenbeteiligung an einer osteopathischen Behandlung finden Sie unter folgenden Links:


https://osteopathie.de/krankenkassenliste


https://www.osteokompass.de



Kostenübernahme der privaten Krankenkassen:

In der Regel werden osteopathische Behandlungen von privaten Krankenkassen unterstützt. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld in welchem Umfang die Leistungen übernommen werden.

Kostenübernahme der Beihilfe:

Sie übernimmt normal nur einen Teil der Kosten. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld in welcher Höhe Sie unterstützt werden. 

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/heilbehandlungen.pdf?__blob=publicationFile&v=23


Bitte bringen Sie ein privates Osteopathie Rezept Ihres behandelnden Arztes mit. Es sollte die Anzahl der Behandlungen und eine Diagnose aufgeführt sein. 

PRIVATE PHYSIOTHERAPIE

Sie wird von den privaten Kassen meist voll erstattet. Bitte klären Sie die Übernahmesätze vorher individuell ab.

 

Bitte bringen Sie Ihr Physiotherapie Rezept mit Verordnungen und Diagnose zur ersten Behandlung mit. 

HEILPRAKTIKER:

Heilpraktikerleistungen sind prinzipiell eine Selbstzahlerleistung. 

Es wird nach der GebüH abgerechnet. Falls sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld in welchem Umfang die Kosten erstattet werden.

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